Beantragung und Kosten

Beantragung und Kosten

Die Heilpädagogische Frühförder­ung von Babys, Klein- und Vor­schul­kindern kann auf Grund­lage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unabhängig vom Einkommen der Eltern beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt werden und ist somit kostenfrei.

Die Heilpädagogische Förderung von Kindern im Schulalter kann auf Grundlage des SGB VIII und IX einkommensunabhängig beim Sozialamt bzw. Jugendamt Köln beantragt werden und ist somit kostenfrei

Sollten sich Fragen diesbezüglich ergeben, sprechen Sie uns jederzeit an. Wir begleiten Sie gerne durch die Antragstellung. 

Natürlich können Sie die Heilpädagogische Frühförderung/Förderung unabhängig von einer Antragstellung auch privat zahlen. 

Unsere Leistungen


  • Heilpädagogische Anamnese und Diagnostik
  • Erstellung eines individuellen Förderplans/Teilhabeplans
  • Heilpädagogische Frühförderung im Einzel- oder Kleingruppensetting (auch mobil)
  • Elternberatung zu Kindesentwicklung/Integration/Inklusion oder zu ausgewählten Themen der Frühförderung
  • Systemisch-lösungsorientierte Elternberatung/ regelmäßige Entwicklungsgespräche
  • Entwicklungsbeobachtung, Dokumentation und Reflexion (ggf. Entwicklungs- und Abschlussbericht)
  • Netzwerk- und Umweltarbeit (Austausch mit dem Kindergarten, KinderärztInnen, LogopädInnen, LehrerInnen etc.)

Unsere Praxis wurde erfolgreich durch den LVR (Landschaftsverband Rheinland) gemäß Landesrahmenvertrag NRW für Eingliederungshilfeleistungen der (interdisziplinären) Frühförderung qualitäts- und wirtschaftlichkeitsgeprüft.

Die Heilpädagogische Praxis Köln ist Mitglied beim BHP (Berufs- und Fachverband Heilpädagogik e. V.), bei der VIFF (Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung) sowie beim DHG (Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft e. V.). Zudem sind wir Kooperationspartner der Kindertagesstätte Paramecium der Universität zu Köln.

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